Für die geplante Wohnüberbauung HeiMATT in der Gemeinde Baar durfte das Büro A den einfachen Bebauungsplan – ein Sondernutzungsplan im vereinfachten Verfahren – erarbeiten. Auf dem rund 2500 m2 grossen Areal sind zwei Mehrfamilienhäuser sowie halböffentliche und öffentliche Freiräume geplant. Mit dem einfachen Bebauungsplan wurden die Qualitäten des Richtprojekts grundeigentümerverbindlich gesichert und die Grundlage für das Baugesuch geschaffen.
Die Erarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Projektverfassern Herger Luchsinger Architekten AG und Benedikt Stähli Landschaftsarchitektur sowie der Gemeinde Baar.
Das Büro A darf das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation im Prozess der kantonalen Sondernutzungspläne bei den Mitwirkungsverfahren unterstützen. Es werden Mitwirkungsveranstaltungen organisiert, die E-Mitwirkung durchgeführt und Beiträge ausgewertet.
Der Betrieb der Trocknungsanlage Arnegg AG wird Ende 2024 eingestellt. Das 11000 m2 grosse Grundstück wird dadurch frei für eine Entwicklung. Das Büro A begleitet die Bauträgerin in einem ersten Schritt der Entwicklung, vertritt diese in der laufenden Ortsplanungsrevision und zeigt in einer Potenzialstudie auf, was auf dem Areal realisiert werden könnte.
Die Wohnbaugenossenschaft REM3 plant für die dritte Etappe des St. Galler Stadtquartiers «Remishueb» ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt mit 69 Wohnungen. Das Siegerprojekt aus dem Architekturwettbewerb von Staufer & Hasler Architekten wird mit einem Sondernutzungsplan gesichert.
Das Grundstück der Familie Glanzmann in Arbon bietet viel Potenzial für eine Entwicklung. Das bestehende Einfamilienhaus nutzt die Parzelle nicht genügend aus und ist energetisch und baulich in die Jahre gekommen. Mit einer Entwicklungsstudie wurde der Familie Glanzmann aufgezeigt, was für eine Überbauung das Planungsrecht nach der Ortsplanungsrevision zulässt.
Das Baufeld F des Gestaltungsplans «Areal Brüggli» in Romanshorn kann aufgrund der besonderen Vorschriften nicht wunschgemäss überbaut werden. Im Auftrag der Bauträgerschaft wird mit den zuständigen Behörden verhandelt, um die Parzelle des Baufeld F einer adäquaten Nutzung zuzuführen.
Das bestehende Einfamilienhaus samt Remise des Ehepaars Popp ist in die Jahre gekommen und seit dem Auszug der Kinder zu gross. Für den Ersatzneubau in Form eines altersgerechten Mehrfamilienhauses im historischen Kern von Mörschwil müssen breit abgestützte Grundlagen erstellt werden, welche vom Architekturbüro Finger und Hutter Architekten in einer Machbarkeitsstudie umgesetzt werden.
Der Dorfhügel ist das historische Zentrum von Wittenbach und erstreckt sich vom Schloss Egg über das Restaurant Hirschen bis hin zur Kirche St. Ulrich. Die WBG St. Gallen will in einer kooperativen Planung mit der Gemeinde den Ort entwickeln und beleben. Als Grundlage für einen Studienauftrag wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.
Von der Gründung und Verwaltung der Wohnbaugenossenschaft REM3, über die Bewerbung für das Grundstück Remishueb 3, über den Architekturwettbewerb bis hin zur Planung und Realisierung kann der Prozess der Mehrgenerationen-Wohnprojekts begleitet werden. Max Altherr ist Präsident der WBG REM3 und darf gleichzeitig als Raumplaner diverse Aufgaben übernehmen. Andreas Wismer ist seit dem Sondernutzungsplanverfahren in die Planung involviert.
Für die geplante Wohnüberbauung HeiMATT in der Gemeinde Baar durfte das Büro A den einfachen Bebauungsplan – ein Sondernutzungsplan im vereinfachten Verfahren – erarbeiten. Auf dem rund 2500 m2 grossen Areal sind zwei Mehrfamilienhäuser sowie halböffentliche und öffentliche Freiräume geplant. Mit dem einfachen Bebauungsplan wurden die Qualitäten des Richtprojekts grundeigentümerverbindlich gesichert und die Grundlage für das Baugesuch geschaffen.
Die Erarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Projektverfassern Herger Luchsinger Architekten AG und Benedikt Stähli Landschaftsarchitektur sowie der Gemeinde Baar.
Das Büro A darf das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation im Prozess der kantonalen Sondernutzungspläne bei den Mitwirkungsverfahren unterstützen. Es werden Mitwirkungsveranstaltungen organisiert, die E-Mitwirkung durchgeführt und Beiträge ausgewertet.
Der Betrieb der Trocknungsanlage Arnegg AG wird Ende 2024 eingestellt. Das 11000 m2 grosse Grundstück wird dadurch frei für eine Entwicklung. Das Büro A begleitet die Bauträgerin in einem ersten Schritt der Entwicklung, vertritt diese in der laufenden Ortsplanungsrevision und zeigt in einer Potenzialstudie auf, was auf dem Areal realisiert werden könnte.
Die Wohnbaugenossenschaft REM3 plant für die dritte Etappe des St. Galler Stadtquartiers «Remishueb» ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt mit 69 Wohnungen. Das Siegerprojekt aus dem Architekturwettbewerb von Staufer & Hasler Architekten wird mit einem Sondernutzungsplan gesichert.
Das Grundstück der Familie Glanzmann in Arbon bietet viel Potenzial für eine Entwicklung. Das bestehende Einfamilienhaus nutzt die Parzelle nicht genügend aus und ist energetisch und baulich in die Jahre gekommen. Mit einer Entwicklungsstudie wurde der Familie Glanzmann aufgezeigt, was für eine Überbauung das Planungsrecht nach der Ortsplanungsrevision zulässt.
Das Baufeld F des Gestaltungsplans «Areal Brüggli» in Romanshorn kann aufgrund der besonderen Vorschriften nicht wunschgemäss überbaut werden. Im Auftrag der Bauträgerschaft wird mit den zuständigen Behörden verhandelt, um die Parzelle des Baufeld F einer adäquaten Nutzung zuzuführen.
Das bestehende Einfamilienhaus samt Remise des Ehepaars Popp ist in die Jahre gekommen und seit dem Auszug der Kinder zu gross. Für den Ersatzneubau in Form eines altersgerechten Mehrfamilienhauses im historischen Kern von Mörschwil müssen breit abgestützte Grundlagen erstellt werden, welche vom Architekturbüro Finger und Hutter Architekten in einer Machbarkeitsstudie umgesetzt werden.
Der Dorfhügel ist das historische Zentrum von Wittenbach und erstreckt sich vom Schloss Egg über das Restaurant Hirschen bis hin zur Kirche St. Ulrich. Die WBG St. Gallen will in einer kooperativen Planung mit der Gemeinde den Ort entwickeln und beleben. Als Grundlage für einen Studienauftrag wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.
Von der Gründung und Verwaltung der Wohnbaugenossenschaft REM3, über die Bewerbung für das Grundstück Remishueb 3, über den Architekturwettbewerb bis hin zur Planung und Realisierung kann der Prozess der Mehrgenerationen-Wohnprojekts begleitet werden. Max Altherr ist Präsident der WBG REM3 und darf gleichzeitig als Raumplaner diverse Aufgaben übernehmen. Andreas Wismer ist seit dem Sondernutzungsplanverfahren in die Planung involviert.